Richtlinien Urheberrecht
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Richtlinien Urheberrecht
from buechersabrina on 11/12/2012 05:44 PMDroemer Knaur:
Rechtliche Hinweise für Blogger
Die Klappentexte unserer Bücher dürfen
gern von Bloggern für ihre Rezensionen veröffentlicht werden; bitte kennzeichnen
Sie diese als „Klappentext" oder ähnlich, damit deutlich wird, dass es sich um
einen Fremdtext handelt. Auch die Coverabbildungen aller lieferbaren Bücher
dürfen ebenfalls zu Rezensionszwecken verwendet werden, wobei diese nur
unverändert in Gänze und nicht in Ausschnitten verwendet werden dürfen.
Allerdings bitten wir Sie, die vollständigen bibliografischen Angaben des
rezensierten Werkes auf Ihrer Website anzugeben. Gern darf auf Textproben, die
sich auf der Verlagswebsite finden, verlinkt werden.
Für Zitate aus einem
lieferbaren Werk bitten wir um gesonderte Anfrage beim Verlag, wenn mehr als
insgesamt eine halbe Druckseite zitiert werden soll; Zitate müssen als solche
deutlich erkennbar sein.
Fischer:
aus Sicht unseres Hauses ist die Verwendung des Covers im Rahmen von freier Berichterstattung/journalistischen Berichten, zu denen wir ausdrücklich auch die Internet-Rezensenten und Blogger zählen, unproblematisch. Das ist üblich. Voraussetzung ist natürlich, dass man das Cover ganz und unverändert abbildet. Bei Bearbeitungen und dem Herauslösen von Bildteilen kann es natürlich sofort problematisch werden, das ist von unseren Verträgen mit Urhebern (zum Beispiel Fotografen) und Gestaltern nicht gedeckt. In solchen Fällen muss sich der Nutzer mit den Rechteinhabern einigen, das hat dann mit unserer Verlagsarbeit nichts mehr zu tun.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie über Bücher unseres Hauses schreiben und das Cover abbilden möchten, nehmen sie die Datei von unserer Website und setzen sie dazu. Wir freuen uns über einen Link oder ein PDF der Berichterstattung.
Wir übertragen keine Rechte o.ä., aber in diesem genannten Rahmen sehen wir keine Probleme. Und gestatten Sie mir noch den Hinweis: Alles, was ich geschrieben habe, gilt nur für die Cover, nicht aber für die Autorenfotos oder andere Abbildungen.
Loewe & Script 5:
Gerne können Sie Coverabbildungen und Klappentexte unserer Bücher sowie unser Verlagslogo für Ihren Blog nutzen.
Bei Zitaten aus unseren Büchern, beschränken Sie sich bitte auf maximal drei Sätze. Es ist wichtig, immer den Loewe Verlag bzw. script5 als Urheber anzugeben und wir freuen uns auch über eine Verlinkung zu www.loewe-verlag.de und www.script5.de.
C.Bertelsmann:
Ich weiß nicht in welchem Zusammenhang die Frage nach der Covernutzung in den Foren aufkam.Aber unsere Cover der Verlage C. Bertelsmann, carl´s books und der Edition Elke Heidenreich dürfen Sie gerne kostenfrei verwenden, wenn Sie sie in Verbindung mit Rezensionen und den bibliographischen Angaben abdrucken.
Carlsen:
Durch zahlreiche Anfragen merken wir, dass es große Unsicherheit bezüglich der Coverabbildung auf Blogs gibt. Sehr gerne dürfen Sie unsere Cover unter http://www.carlsen.de/presse herunterladen und im Rahmen Ihrer Buchbesprechung in Ihren Blog einbinden. Das gleiche gilt für unser Verlagslogo, sofern Sie es benötigen. Klappentexte dürfen ebenfalls unter Angabe der Quelle einbezogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Leseproben gleich welcher Länge aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet ist. Mit Zitaten in Länge von 1-2 Sätzen dürfen die Besprechungen unterfüttert werden.
Piper:
in den letzten Tagen wurden wir sehr oft gefragt, ob unsere Buchcover und Klappentexte für Blogs verwendet werden dürfen. Offensichtlich hat es von irgendeiner Seite Beschwerden gegeben. Was Piper betrifft, so dürfen die Buchcover und die Inhaltsangaben von unserer Homepage gern für Rezensionen und Buchpräsentationen auf Blogs verwendet werden (keinesfalls jedoch die Autorenfotos, die Urheberrechtsbestimmungen unterliegen!). Wir freuen uns auch, wenn auf unsere Website verlinkt wird.
Rowohlt:
solange Sie die Cover in Gänze und unverfremdet, also nicht nur einzelne Teile der Covergestaltung verwenden und darauf achten, dass die Titel noch lieferbar sind – nur dann haben wir die Rechte, die wir honorarfrei an Sie weitergeben können – besteht keine Gefahr.